Das richtige Fundament für Ihr Gartenhaus
Die Wahl des Fundaments richtet sich nach der Grösse des Gartenhauses und der Beschaffenheit des Bodens. Während für kleine Geräteschuppen oft ein Gehwegplatten- oder Schraubfundament ausreicht, benötigen grössere Gartenhäuser ein Punktfundament, ein Streifenfundament oder eine durchgehende Beton-Bodenplatte, um Frosthub und Setzungen zu verhindern.
- Punktfundament: Ideal für Holzkonstruktionen und leichten Hang
- Streifenfundament: Gleichmässige Lastverteilung für mittelschwere Bauten
- Betonplatte: Maximaler Schutz vor Feuchtigkeit und Wühlmäusen
- Schraub- / Erdschraubenfundament: Schnelle, punktuelle Verankerung ohne Betonieren
Baubewilligung und Grenzabstände in der Schweiz
In der Schweiz unterliegt der Bau eines Gartenhauses den kantonalen Baugesetzen und kommunalen Zonenordnungen. Kleine Geräteschuppen bis zu einer bestimmten Grundfläche (je nach Kanton oft 6 bis 15 m²) und Gebäudehöhe sind teilweise meldefrei, sofern die gesetzlichen Grenzabstände (meist 2 bis 3 Meter zu Nachbargrundstücken) eingehalten werden. Bei Einbau von Feuerstätten, Wasseranschlüssen oder Grenzbebauung ist eine Baubewilligung zwingend erforderlich.
Dachformen, Eindeckung und Nutzungen
Vom klassischen Satteldach über das moderne Pultdach bis hin zur extensiven Dachbegrünung: Die Dacheindeckung mit Bitumenschindeln, EPDM-Folie oder Blech schützt das Gartenhaus dauerhaft vor Witterung. Wer das Gartenhaus als Homeoffice oder Hobbyraum nutzt, sollte zudem auf eine fachgerechte Dämmung (Dampfbremse, Mineralwolle) achten.
