Rodung & Sicherheit

Baumfällung in der Schweiz: Spezialfällung, Fällbewilligung & Wurzelstockfräsen

Ist ein Baum morsch, vom Pilz befallen oder stellt er ein Sicherheitsrisiko dar, führt kein Weg an einer professionellen Baumfällung vorbei. Über gartenbauen.ch fragen Sie sichere Baumfällungen und Wurzelstockfräsen bei einem qualifizierten Fachbetrieb an.

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Kontrolliertes Abseilen von Astwerk (Rigging)Fällbewilligung und Baumschutz geklärtSauberes Fräsen des Wurzelstocks
Baumstumpf, Stammstücke und gebündeltes Astholz nach einer kontrollierten Baumfällung
01

Spezial- und Gefahrenfällungen auf engem Raum

Wenn ein Baum nahe an Gebäuden, Garagen oder Stromleitungen steht, ist eine direkte Fällung am Stück unmöglich. Baumpfleger tragen den Baum stückweise von oben nach unten ab (Rigging) und seilen schwere Äste kontrolliert ab, um jeglichen Schaden zu vermeiden.

02

Fällbewilligungen und Baumschutzreglemente in der Schweiz

In vielen Schweizer Gemeinden gelten kommunale Baumschutzordnungen. Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 80–100 cm gemessen in 1 m Höhe) dürfen nicht ohne behördliche Fällbewilligung gefällt werden. Fachbetriebe unterstützen bei der Abklärung mit dem Bauamt.

03

Wurzelstockfräsen und Nachbereitung

Damit die Fläche nach der Fällung wieder als Rasen oder Beet genutzt werden kann, wird der Baumstumpf mit einer mobilen Wurzelstockfräse tief unter der Grasnarbe abgefräst. Das angefallene Stamm- und Astgut kann vor Ort gehächselt oder abtransportiert werden.

Leistungsspektrum

Teilleistungen im Überblick

TeilleistungWas dazugehört
Gefahren- & SpezialfällungStückweises Abtragen in Risikolagen mittels Seilklettertechnik oder Kran.
Wurzelstockfräsen / StumpenfräsenVollständiges Ausfräsen des Baumstumpfs unter die Erdoberfläche.
Fällbewilligung & AbklärungUnterstützung bei Gemeindegesuchen und Baumschutzabklärungen.
Häckseldienst & HolzentsorgungZerkleinern des Schnittguts vor Ort oder Abtransport des Holzmaterials.

Häufige Fragen

Wichtig vor Ihrer Anfrage

01Brauche ich für eine Baumfällung im eigenen Garten eine Bewilligung?+

Ja, in zahlreichen Schweizer Gemeinden besteht eine Fällbewilligungspflicht für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder in Schutzzonen. Eine Abklärung beim kommunalen Bauamt vor Baubeginn ist zwingend nötig.

02Was kostet das Fällen eines Baumes in der Schweiz?+

Die Kosten für eine Baumfällung liegen je nach Höhe, Kronenumfang und Zugänglichkeit meist zwischen CHF 600.– und CHF 3'500.–. Wurzelfräsen und Entsorgung werden oft separat berechnet.

03Warum ist das Fräsen des Wurzelstocks wichtig?+

Ein im Boden verbleibender Stumpf vermodert jahrelang, zieht Pilze und Schädlinge an, bildet Wurzelausschläge und verhindert jede Neunutzung der Fläche.

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