Spezial- und Gefahrenfällungen auf engem Raum
Wenn ein Baum nahe an Gebäuden, Garagen oder Stromleitungen steht, ist eine direkte Fällung am Stück unmöglich. Baumpfleger tragen den Baum stückweise von oben nach unten ab (Rigging) und seilen schwere Äste kontrolliert ab, um jeglichen Schaden zu vermeiden.
Fällbewilligungen und Baumschutzreglemente in der Schweiz
In vielen Schweizer Gemeinden gelten kommunale Baumschutzordnungen. Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (z.B. 80–100 cm gemessen in 1 m Höhe) dürfen nicht ohne behördliche Fällbewilligung gefällt werden. Fachbetriebe unterstützen bei der Abklärung mit dem Bauamt.
Wurzelstockfräsen und Nachbereitung
Damit die Fläche nach der Fällung wieder als Rasen oder Beet genutzt werden kann, wird der Baumstumpf mit einer mobilen Wurzelstockfräse tief unter der Grasnarbe abgefräst. Das angefallene Stamm- und Astgut kann vor Ort gehächselt oder abtransportiert werden.
